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Als allgemeines Zivilrecht sind jene Rechtsgebiete gemeint, zu denen ein steter Bezug im Alltag besteht. Klassische Probleme des Kaufrechts, des Werkvertragrechts (Reparaturen, Auftragsarbeiten etc.) des Mietrechts für private Wohnräume oder Gewerbe oder Vertragsrecht sind hierfür beispielhaft. Darüber hinaus können auch Fälle zur Geltendmachung oder Abwehr allgemeiner Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bearbeitet werden.