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Im Rahmen des Gewerblichen Rechtsschutzes steht der erweiterte Schutz von nichttechnischen Werken und Handelsgütern im Vordergrund. Ob als Urheber, Hersteller oder Vetriebler greifen unterschiedliche juristische Schutzmechanismen, um die freie wirtschaftliche Verwertung von derartigen Erzeugnissen durch Private oder Firmen zu gewährleisten.

Urheberrecht
Das Urheberrecht ist für den Schutz von individuellen Leistungen genauso das übergreifende Rechtssystem, wie für die damit verbundenen Investitionen von Leistungsschutzberechtigten. Aus Sicht der Rechteinhaber, sowie der Rechtenutzer können juristische Fragen geklärt, Ansprüche verfolgt werden. Dazu gehört sowohl die vertragliche Beratung, als auch die gerichtliche Vertretung.

Markenrecht
Im Markenrecht, das den Wesenskern der Kennzeichnungsrechte darstellt, wird die Anmeldung einer Marke bis hin zur Geltendmachung von Ausschlussrechten, in Form von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, juristisch begleitet.

Designrecht
Parallel zum Urheberrecht sind auch sog. Geschmacksmuster, die nunmehr im Designrecht aufgegangen sind, Gegenstand der anwaltlichen Dienstleistung. Dies erfasst typische Handelsprodukte in ihrer Neuheit und Eigenheit im Geschäftsverkehr.

Wettbewerbsrecht
Probleme des Wettbewerbsrechts sind weitgreifend in unterschiedlichen Bereichen zu finden. In Verknüpfung mit Auftritten im Internet, im klassischen Handelsverkehr durch unzulässige Nutzungen von Marken, unzureichenden Angaben etc. finden sie häufig ihren Ausdruck in Abmahnungen. Sowohl die Formulierung, als auch die Abwehr solcher Abmahnungen werden angeboten. Gleichzeitig steht die Beratung zum Schutze einer unbedenklichen Betätigung im wirtschaftlichen Verkehr im Vordergrund.